Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 17 Verwaltungseinheit Amt Rangsdorf
(1) Die Gemeinde Groß Machnow wird in die Gemeinde
Rangsdorf eingegliedert.
(2) Das Amt Rangsdorf wird aufgelöst. Die Gemeinde
Rangsdorf ist amtsfrei.