Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

4.GemGebRefGBbg

§ 20 Verwaltungseinheiten Amt Dahme/Mark und Amt Niederer Fläming

(1) Die Gemeinde Niebendorf-Heinsdorf wird in die Stadt

Dahme/Mark eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Herbersdorf wird in die Gemeinde Niederer

Fläming eingegliedert.

(3) Das Amt Niederer Fläming wird aufgelöst. Die

Gemeinde Niederer Fläming ist amtsfrei.

§ 19 § 21