Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 20 Verwaltungseinheiten Amt Dahme/Mark und Amt Niederer Fläming
(1) Die Gemeinde Niebendorf-Heinsdorf wird in die Stadt
Dahme/Mark eingegliedert.
(2) Die Gemeinde Herbersdorf wird in die Gemeinde Niederer
Fläming eingegliedert.
(3) Das Amt Niederer Fläming wird aufgelöst. Die
Gemeinde Niederer Fläming ist amtsfrei.