Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

4.GemGebRefGBbg

§ 19 Verwaltungseinheit Amt Zossen

(1) Aus den Gemeinden Glienick, Kallinchen, Nächst

Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und der Stadt Zossen wird

die neue Stadt Zossen gebildet.

(2) Das Amt Zossen wird aufgelöst. Die Stadt Zossen ist

amtsfrei.

§ 18 § 20