Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 8 Verwaltungseinheiten Amt Schönwalde-Glien und Gemeinde Grünefeld des Amtes Nauen-Land
(1) Aus den Gemeinden Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
Schönwalde und Wansdorf des Amtes Schönwalde-Glien sowie der Gemeinde
Grünefeld des Amtes Nauen-Land wird die neue Gemeinde
Schönwalde-Glien gebildet.
(2) Das Amt Schönwalde-Glien wird aufgelöst. Die
Gemeinde Schönwalde-Glien ist amtsfrei.