Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

4.GemGebRefGBbg

§ 8 Verwaltungseinheiten Amt Schönwalde-Glien und Gemeinde Grünefeld des Amtes Nauen-Land

(1) Aus den Gemeinden Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde und Wansdorf des Amtes Schönwalde-Glien sowie der Gemeinde

Grünefeld des Amtes Nauen-Land wird die neue Gemeinde

Schönwalde-Glien gebildet.

(2) Das Amt Schönwalde-Glien wird aufgelöst. Die

Gemeinde Schönwalde-Glien ist amtsfrei.

§ 7 § 9