Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark

5.GemGebRefGBbg

§ 47 Vermögensauseinandersetzung und Personalüberleitung als Folge freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse

Die Vorschriften der §§ 32, 33 und 39 gelten für

Eingliederungen und Neubildungen von Gemeinden auf vertraglicher Grundlage

entsprechend, soweit eine Regelung nach §§ 10, 10 a der

Gemeindeordnung unterblieben oder fehlerhaft ist.

§ 46 § 48