Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark

5.GemGebRefGBbg

§ 6 Verwaltungseinheit Amt Barnim-Oderbruch

(1) Die Gemeinde Wriezener Höhe wird in die Stadt Wriezen

eingegliedert.

(2) Die Gemeinden Zäckericker Loose und Altreetz werden in

die zum Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen gebildete neue

Gemeinde Oderaue eingegliedert.

(3) Die Gemeinde Güstebieser Loose wird in die zum Tag der

nächsten landesweiten Kommunalwahlen gebildete neue Gemeinde Neulewin

eingegliedert.

§ 5 § 7