Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 6 Verwaltungseinheit Amt Barnim-Oderbruch
(1) Die Gemeinde Wriezener Höhe wird in die Stadt Wriezen
eingegliedert.
(2) Die Gemeinden Zäckericker Loose und Altreetz werden in
die zum Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen gebildete neue
Gemeinde Oderaue eingegliedert.
(3) Die Gemeinde Güstebieser Loose wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen gebildete neue Gemeinde Neulewin
eingegliedert.