Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 7 Verwaltungseinheit Amt Hoppegarten
(1) Aus den Gemeinden Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und
Münchehofe wird die neue Gemeinde Hoppegarten gebildet.
(2) Das Amt Hoppegarten wird aufgelöst. Die Gemeinde
Hoppegarten ist amtsfrei.