Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gemeindegliederungsgesetz

5.GemGlG

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 28. Juni 1996

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

Anm.: die Anlage 1 wurde nicht aufgenommen.

§ 8