Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gemeindegliederungsgesetz
5.GemGlG§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 28. Juni 1996
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Anm.: die Anlage 1 wurde nicht aufgenommen.