Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gemeindegliederungsgesetz
5.GemGlGAnlage 2
Auszug
" Kommunale Regelungen/Kommunales Handlungskonzept
Zwischen
der Gemeinde Kausche,
dem Amt Welzow,
der Stadt Drebkau
dem Amt Drebkau
werden folgende Regelungen vereinbart:
...
19. Bürgerhaus am neuen Standort
Wegen des wichtigen Zusammenhalts, der Kommunikation und der Fortsetzung des Dorf- und Gemeinschaftslebens am neuen Standort soll dort auch nach den Vorgaben des Bebauungsplanes ein Bürgerhaus für eine multifunktionale Nutzung in bedarfsgerechter Größe errichtet werden.
Folgende Vorgaben sollen dabei umgesetzt werden:
Nutzflächen insgesamt unterhalb der Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung;
alle Vorgaben für eine Selbstbewirtschaftung (einschließlich Küche mit Einrichtung, Getränkeautomaten) durch die Nutzer oder alternativ Selbstbewirtschaftung durch eine Privatperson, die das Vertrauen der Nutzer genießt;
um einen kleinen Saal (für 100 bis 120 Personen), der aber nochmals teilbar sein soll, werden einige Gruppenräume angeordnet, die ebenfalls mit beweglichen Trennwänden zum Saal hin abgegrenzt werden, so daß bei einzelnen größeren Veranstaltungen diese Räume eine Einheit bilden;
Ausstattung mit beweglichen Bühnenelementen, die dann auch für Freiveranstaltungen genutzt werden können;
das Raumprogramm insgesamt hat die jetzt bestehenden Aktivitäten, wie Gymnastikgruppe, Gesellschaftsleben der Feuerwehr, Gesellschaftsleben des Sportvereins, Tanzgruppe des Karnevalvereins, sessionsbedingter Karneval, Billardraum zu berücksichtigen und eine spätere Nutzung auch
für Seniorentreff, Jugendarbeit etc. vorzusehen; den Kauschern wird aber auch ein Anschluß an die in Drebkau bereits bestehende Seniorenarbeit angeboten;
das Bürgerhaus soll künftig auf der Grundlage eines Benutzungsplanes allen Kauscher Vereinen und Vereinigungen zur Nutzung überlassen werden, aber auch für bestimmte Privatnutzungen und darüber hinaus auch anderen zur Verfügung stehen (z. B. für Veranstaltungen der Stadt und des Amtes);
für die Unterbringung von Utensilien etc. der Nutzer ist ein bedarfsgerechtes Schranksystem vorzusehen;
Erinnerungen aus dem jetzigen Kausche und dem Vereinsleben dort, auch Pokale, Standarten, Embleme, die derzeitigen Ortsschilder, Straßenschilder etc. sollen im Foyer und in den Räumen des Bürgerhauses, auch in Vitrinen geschmackvoll dargestellt werden;
auch das Kauscher Archiv soll im Bürgerhaus aufbewahrt und aufgearbeitet werden. ...