Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 26 Verwaltungseinheit Amt Tauche
(1) Die Gemeinde Stremmen wird in die Gemeinde Tauche
eingegliedert.
(2) Das Amt Tauche wird aufgelöst. Die Gemeinde Tauche ist
amtsfrei.