Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße

6.GemGebRefGBbg

§ 27 Verwaltungseinheit Amt Schenkendöbern

(1) Die Gemeinde Gastrose-Kerkwitz wird in die zum Tag der

nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde

Schenkendöbern eingegliedert.

(2) Das Amt Schenkendöbern wird aufgelöst. Die

Gemeinde Schenkendöbern ist amtsfrei.

§ 26 § 28