Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 27 Verwaltungseinheit Amt Schenkendöbern
(1) Die Gemeinde Gastrose-Kerkwitz wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde
Schenkendöbern eingegliedert.
(2) Das Amt Schenkendöbern wird aufgelöst. Die
Gemeinde Schenkendöbern ist amtsfrei.