Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 7 Verwaltungseinheit Amt Schenkenländchen
(1) Die Gemeinden Briesen, Freidorf und Oderin werden in die
Gemeinde Halbe eingegliedert.
(2) Die Gemeinde Löpten wird in die Gemeinde Groß
Köris eingegliedert.