Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße

6.GemGebRefGBbg

§ 8 Verwaltungseinheit Amt Schönefeld

(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,

Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue

Gemeinde Schönefeld gebildet.

(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde

Schönefeld ist amtsfrei.

§ 7 § 9