Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 8 Verwaltungseinheit Amt Schönefeld
(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,
Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue
Gemeinde Schönefeld gebildet.
(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde
Schönefeld ist amtsfrei.