Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 9 Verwaltungseinheit Amt Unteres Dahmeland und Stadt Königs Wusterhausen
(1) Die Gemeinden Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf,
Zeesen und Zernsdorf werden in die Stadt Königs Wusterhausen
eingegliedert.
(2) Das Amt Unteres Dahmeland wird aufgelöst.