Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung AÜKostV § 2 Höhe der Gebühren Historische Fassung — Stand 05.04.2020 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Gebühr beträgt für die 1.Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis1 300 Euro,2.Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis2 500 Euro.