Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung AÜKostV § 2 Höhe der Gebühren Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 05.04.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Gebühr beträgt für die 1.Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis1.000 Euro,2.Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis2.500 Euro.