Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung

AÜKostV

§ 2 Höhe der Gebühren

Die Gebühr beträgt für die

1.Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis1.000 Euro,
2.Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis2.500 Euro.
§ 1 § 3