Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
AÜKostV§ 3 Auslagen
Als Auslagen werden die in § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung bezeichneten Aufwendungen erhoben.