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Änderungen im ABAMVerwV

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

10.01.2023

§ 1 Mitteilungen nach §§ 55 und 56 des Tierarzneimittelgesetzes · § 2 Ausnahmen von den Anforderungen nach § 55 des Tierarzneimittelgesetzes · § 3 Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen · § 4 Vorschriften zum Plan