Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Juni 1994 über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
ABKGSCHMEDPRO_G_1995§ 1
Dem am 30. Juni 1994 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten zum Vollzug der Akkreditierung und Benennung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.