Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Juni 1994 über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten

ABKGSCHMEDPRO_G_1995

§ 1

Dem am 30. Juni 1994 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten zum Vollzug der Akkreditierung und Benennung von Prüfla­boratorien und Zertifizierungsstellen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2