Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

ABKSEERECHTLVERTLG_G_1992

§ 2

Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 16. Oktober 1992

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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