Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1999§ 1
Dem in Potsdam am 3. Dezember 1998 unterzeichneten Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 17. Dezember 1993 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.