Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes

ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2003

§ 1

Dem am 13. März 2003 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2