Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes

ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2003

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 10. Juli 2003

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

§ 1