Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2011 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2012

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 16. April 2012

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Abkommen

nach oben