Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2016§ 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 25. Januar 2016
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 642.0 KB
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