Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

ACHTZEHNTER_RUNDFUNKAEND_STV

§ 1

Dem am 10. September 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2