Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ACHTZEHNTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Dem am 10. September 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.