Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 4. Dezember 1991
AENDSTVFERNUNTERRICHTSWESEN_G§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 24. Dezember 1992
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag