Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
AGPsychPbG§ 9 Rechtsschutz
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
AGPsychPbGFür Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.