Gesetze / Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes
AGTierGesG§ 4 Untersuchungseinrichtungen, Gutachter
Für die Durchführung ergänzender Untersuchungen im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes bedient sich der Amtstierarzt des Landeslabors Berlin-Brandenburg.