Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung

AIGGebO

§ 1 Gebührentarif

Für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und

Informationszugangsgesetzes werden Gebühren nach anliegendem

Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist, erhoben.

§ 2