Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung
AIGGebO§ 1 Gebührentarif
Für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und
Informationszugangsgesetzes werden Gebühren nach anliegendem
Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist, erhoben.