Gesetze / ALehrV · BGBl. I 2026, Nr. 125

Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

13 Normen · ausgefertigt 29.04.2026 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen
  3. § 2 Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
  4. § 3 Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen
  5. § 4 Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden
  6. § 5 Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen
  7. § 6 Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten
  8. § 7 Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  9. § 8 Anrechnung für Sonderaufträge
  10. § 9 Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  11. § 10 Ermäßigungen bei Schwerbehinderung
  12. § 11 Weitere Anrechnungen
  13. § 12 Evaluierung
  14. § 13 Inkrafttreten