Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei AP-mDBGSV § 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 20.03.2020. Zur aktuellen Fassung → Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und sechs Monate.