Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

AP-mDBGSV

§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und sechs Monate.

§ 2 § 4