Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Dienst
APOgD§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg an der Technischen Hochschule Wildau.
Einzelnorm