Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Dienst

APOgD

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg an der Technischen Hochschule Wildau.

Einzelnorm

§ 2