Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

APOgDFeu

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und die Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg.

§ 2