Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst
APOgVVD§ 21 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 22. August 2019
Der Minister der Justiz
und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig