Gesetze / Landesrecht Brandenburg / APOgVVD · GVBl.II/19, [Nr. 64]
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst - APOgVVD)
21 Normen · ausgefertigt 22.08.2019 · Änderungen
- § 1Geltungsbereich, Erwerb der Laufbahnbefähigung
- § 2Ausbildungsziel
- § 3Einstellungsvoraussetzungen, Einstellungsbehörde
- § 4Bewerbung
- § 5Auswahlverfahren
- § 6Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 7Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
- § 8Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 9Gliederung und Inhalt der Ausbildung, Ausbildungsstellen
- § 10Ablauf der fachpraktischen Studienzeiten, Ausbildungsbehörden; Leitung und Verantwortung
- § 11Beurteilungen
- § 12Bewertung der Leistungen
- § 13Urlaub, Krankheitszeiten, Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 14Zweck der Laufbahnprüfung
- § 15Prüfungen, Zuständigkeiten, Verfahren
- § 16Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 17Zuerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes derselben Fachrichtung
- § 18Vorzeitige Entlassung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 19Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
- § 20Regelung für Menschen mit Behinderungen
- § 21Inkrafttreten