Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
APOgehDDRVBln-Bbg§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.
(2) Die Durchführung der Ausbildung und Prüfung richtet sich nach der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) in der jeweils geltenden Fassung, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.