Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

(2) Die Durchführung der Ausbildung und Prüfung richtet sich nach der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) in der jeweils geltenden Fassung, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.

§ 2