Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
APOgehDDRVBln-Bbg§ 2 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
(1) Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg wird als Studiengang „Sozialversicherungsrecht LL.B.“ am Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung abgeleistet.
(2) Einstellungsbehörde ist die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Ihr obliegt die Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Betreuung der Studierenden.
(3) Der Entscheidung über die Einstellung geht ein von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg bestimmtes Auswahlverfahren voraus. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg regelt, welches Verfahren bei der Auswahl anzuwenden ist.