Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht

APOghDASA

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Arbeitsschutzaufsichtsdienstes des Landes Brandenburg.

§ 2