Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht

APOghDASA

§ 13 Aufgaben der Ausbildungsleitung

Die Ausbildungsleitung koordiniert und überwacht die ordnungsgemäße theoretische und praktische Ausbildung.

§ 12 § 14