Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach
APOhDBerg§ 11 Ausbildung im technischen Betrieb eines Bergwerksunternehmens als verantwortliche Person
Die Ausbildung im technischen Betrieb eines Bergwerksunternehmens als verantwortliche Person erstreckt sich auf alle Arbeiten und Dienstgeschäfte, die im technischen Betrieb eines Bergwerksunternehmens vorkommen. Neben dem laufenden technischen Dienst soll der Referendar die Dienstanweisungen kennen und die den Aufsichtspersonen obliegenden schriftlichen Arbeiten erledigen lernen, in die Geschäfte der technischen Betriebsleitung näheren Einblick gewinnen und sich mit den bergbehördlichen Vorschriften, Belegschaftsangelegenheiten und Sozialeinrichtungen vertraut machen. Der Ablauf der Ausbildung richtet sich nach einem von der technischen Leitung des Unternehmens rechtzeitig aufzustellenden Plan, der der Bestätigung durch die Ausbildungsbehörde bedarf.