Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach

APOhDBerg

§ 29 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 5. Januar 1998

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie

Dr. Burkhard Dreher

§ 28