Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
APOmDFeu§ 12 Ablauf der Laufbahnausbildung
(1) Die Laufbahnausbildung gliedert sich in die Feuerwehr-Grundausbildung und die sich anschließende praktische Ausbildung. Ausbildungsabschnitte sind
die Feuerwehr-Grundausbildung,
das Praktikum I,
Ergänzungsmodule und
das Praktikum II.
(2) Umfang und Inhalt der Ausbildungsabschnitte ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan gemäß Anlage 1.
(3) Die Ausbildungsbehörde erstellt nach Maßgabe dieser Verordnung einen Ausbildungsplan, in dem die Dauer und die Reihenfolge der Ausbildung festgelegt wird. Ist die Einstellungsbehörde nicht selbst Ausbildungsbehörde, so wird der Ausbildungsplan durch die Ausbildungsbehörde im Benehmen mit der Einstellungsbehörde festgelegt. Der Ausbildungsplan ist zu Beginn der Ausbildung den Anwärterinnen und Anwärtern schriftlich oder elektronisch zu übermitteln.