Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

APOmDFeu

§ 6 Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst

In den Vorbereitungsdienst des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer erfolgreich an einem Auswahlverfahren gemäß § 5 teilgenommen hat und mindestens

die Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und

eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen hat.

§ 5 § 7