Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
APOmDFeu§ 6 Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst
In den Vorbereitungsdienst des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer erfolgreich an einem Auswahlverfahren gemäß § 5 teilgenommen hat und mindestens
die Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und
eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen hat.