Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

APOmDFeu

§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und besteht aus praktischen und fachtheoretischen Ausbildungsabschnitten sowie der Laufbahnprüfung.

§ 6 § 8