Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Justizdienst Brandenburg

APOmJDBbg

§ 8 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

erster Abschnitt:

Einführungsmonat

Einweisung in die grundsätzlichen Abläufe und Arbeitsweisen der Justiz des Landes Brandenburg,

zweiter Abschnitt:

Fachtheorie I

drei Monate fachtheoretische Ausbildung,

dritter Abschnitt:

Fachpraxis I

drei Monate fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht,

vierter Abschnitt:

Fachtheorie II

drei Monate fachtheoretische Ausbildung,

fünfter Abschnitt:

Fachpraxis II

fünf Monate fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einem Landgericht,

ein Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft,

sechster Abschnitt:

Fachtheorie III

drei Monate fachtheoretische Ausbildung,

siebter Abschnitt:

Fachpraxis III

vier Monate fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einem Landgericht,

achter Abschnitt:

Fachtheorie IV

ein Monat fachtheoretische Ausbildung.

§ 7 § 9