Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Justizdienst Brandenburg
APOmJDBbg§ 8 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
erster Abschnitt:
Einführungsmonat
Einweisung in die grundsätzlichen Abläufe und Arbeitsweisen der Justiz des Landes Brandenburg,
zweiter Abschnitt:
Fachtheorie I
drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
dritter Abschnitt:
Fachpraxis I
drei Monate fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht,
vierter Abschnitt:
Fachtheorie II
drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
fünfter Abschnitt:
Fachpraxis II
fünf Monate fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einem Landgericht,
ein Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft,
sechster Abschnitt:
Fachtheorie III
drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
siebter Abschnitt:
Fachpraxis III
vier Monate fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einem Landgericht,
achter Abschnitt:
Fachtheorie IV
ein Monat fachtheoretische Ausbildung.