Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg

APOmgDEich

§ 14 Ausbildung an der Deutschen Akademie für Metrologie

Im Anschluß an die fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung findet ein Lehrgang an der Deutschen Akademie für Metrologie statt. Der Lehrgang

dauert für die Anwärter des mittleren Dienstes

mindestens zweieinhalb Monate, für Anwärter des gehobenen Dienstes

mindestens viereinhalb Monate. Zum Abschluß des Lehrganges findet die Laufbahnprüfung bei der Deutschen Akademie für

Metrologie statt.

§ 13 § 15