Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg
APOmgDEich§ 14 Ausbildung an der Deutschen Akademie für Metrologie
Im Anschluß an die fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung findet ein Lehrgang an der Deutschen Akademie für Metrologie statt. Der Lehrgang
dauert für die Anwärter des mittleren Dienstes
mindestens zweieinhalb Monate, für Anwärter des gehobenen Dienstes
mindestens viereinhalb Monate. Zum Abschluß des Lehrganges findet die Laufbahnprüfung bei der Deutschen Akademie für
Metrologie statt.