Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg
APOmgDEich§ 6 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
(1) Ausbildungsbehörde ist das Landesamt für Meß- und Eichwesen
Berlin-Brandenburg. Es weist die Anwärter den Ausbildungsstellen zu.
(2) Ausbildungsstellen sind:
das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg,
die Außenstellen des
Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg und
die Deutsche Akademie für Metrologie beim Bayerischen Landesamt für Maß- und Gewicht in München.