Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg

APOmgDEich

Anlage 2 zu § 10

Ausbildungsrahmenplan

für den Vorbereitungsdienst der Anwärter

des gehobenen eichtechnischen Dienstes

Ausbildungs-

Ausbildungsgebiet

Ausbildungsabschnittzeitraum

(Monate)

1. Ausbildung im eichtechnischen Dienst

I

Allgemeine Einführung in die Eichpraxis, Grundzüge des Meß- und Eichwesens, Aufbau und Aufgaben der Eichverwaltung

1,0

II

Teilnahme an der eichamtlichen Behandlung einfacher Meßgeräte (Aufbau und Wirkungsweise der Meßgeräte, Meßtechnik, Eichnormale und Prüfungshilfsmittel, Prüfvorgänge), Gebühren und Gebührenabrechnung

7,0

III

Einführung in eichamtliche Überwachungsaufgaben (Markt- und

Verwendungsüberwachung), Behandlung der Meßgeräte und Normale hierzu Einführung in die Qualitätssicherung (Fertigpackungen, Flaschen und Schankgefäße, Instandsetzer, Prüfstellen)

1,5

IV

Grundzüge und

Grundbegriffe des Staats- und Verfassungsrechts, des Ordnungsrechts

sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts

1,0

V

Gesetzliche Grundlagen des Meß- und Eichwesens, Einheiten, Erörterung der Eichordnung und Eichanweisungen

1,5

2. Ausbildung an der Deutschen Akademie

für Metrologie

VI

Lehrgang und Abschlußprüfung an der Deutschen Akademie für Metrologie

6,0

Gesamt:

18,0

§ 18