Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg
APOmgDEichAnlage 2 zu § 10
Ausbildungsrahmenplan
für den Vorbereitungsdienst der Anwärter
des gehobenen eichtechnischen Dienstes
Ausbildungs-
Ausbildungsgebiet
Ausbildungsabschnittzeitraum
(Monate)
1. Ausbildung im eichtechnischen Dienst
I
Allgemeine Einführung in die Eichpraxis, Grundzüge des Meß- und Eichwesens, Aufbau und Aufgaben der Eichverwaltung
1,0
II
Teilnahme an der eichamtlichen Behandlung einfacher Meßgeräte (Aufbau und Wirkungsweise der Meßgeräte, Meßtechnik, Eichnormale und Prüfungshilfsmittel, Prüfvorgänge), Gebühren und Gebührenabrechnung
7,0
III
Einführung in eichamtliche Überwachungsaufgaben (Markt- und
Verwendungsüberwachung), Behandlung der Meßgeräte und Normale hierzu Einführung in die Qualitätssicherung (Fertigpackungen, Flaschen und Schankgefäße, Instandsetzer, Prüfstellen)
1,5
IV
Grundzüge und
Grundbegriffe des Staats- und Verfassungsrechts, des Ordnungsrechts
sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts
1,0
V
Gesetzliche Grundlagen des Meß- und Eichwesens, Einheiten, Erörterung der Eichordnung und Eichanweisungen
1,5
2. Ausbildung an der Deutschen Akademie
für Metrologie
VI
Lehrgang und Abschlußprüfung an der Deutschen Akademie für Metrologie
6,0
Gesamt:
18,0